Im Artikel der Augsburger Allgmeinen vom 04.10.2014 steht, dass einkommensschwache Personen bei der Tafel das vergünstigte Sozialticket erwerben können. Dies ist so falsch. Richtig ist, mit dem Tafelausweis, der zur Abholung von Lebenmitteln notwendig ist, kann an der Theaterkasse das Sozialticket erworben werden.

Wir bitten, dies zu beachten.