Wer kann zur Tafel gehen?
Wir kümmern uns um alle bedürftigen Menschen, …
- egal welcher Religion
- egal welcher Nation
- egal welcher Hautfarbe
- und egal welcher Herkunft.
Nichts desto trotz müssen unsere bedürftigen Menschen aber auch den Nachweis der Bedürftigkeit erbringen, in Form eines Hartz IV-Bescheides oder eines sonstigen Nachweises der Bedürftigkeit, z.B. einen Rentenbescheid. Auf dieser Grundlage stellen wir den Tafelausweis aus.
Die Neuausstellung und Verlängerung der Tafelausweise kann nur in der Hauptstelle, Hirtenmahdweg 8 im Erdgeschoß erfolgen.
Neuausstellung: Montag von 9.00 – 12.00 Uhr
Verlängerung: Dienstag von 9.00 – 12.00 Uhr