Wer kann zur Tafel gehen?
Wir kümmern uns um bedürftige Menschen unabhängig welcher Religion, nationaler oder sozialer Herkunft oder Hautfarbe.
Nichts desto trotz müssen unsere bedürftigen Menschen aber auch den Nachweis der Bedürftigkeit durch Vorlage folgender Unterlagen erbringen:
- Bürgergeldbescheid/Grundsicherungsbescheid (alt: Hartz-IV-Bescheid)
- Rentenbescheid mit Kontoauszügen der letzten 2 Monate
- Arbeitslosengeld 1
- Wohngeldbescheid
- Kindergeldzuschlag
Auf dieser Grundlage prüfen wir den Antrag und stellen Tafelausweise aus.
Die Neuausstellung von Tafelausweisen und die Verlängerung der Tafelausweise kann nur in der Hauptstelle Hirtenmahdweg 8, Augsburg im Erdgeschoß erfolgen.
Neuausstellung: Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Verlängerung: Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr