Wer kann zur Tafel gehen?

Die Tafel Augsburg unterstützt Menschen in einer wirtschaftlich schwierigen Notlage mit der Ausgabe von Lebensmitteln.

Um Kunde bei der Tafel zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Sie beziehen Bürgergeld
  • Sie beziehen Sozialhilfeleistungen
  • Sie erhalten eine Grundsicherung
  • Sie erhalten einen Wohngeldzuschuss
  • Sie beziehen eine niedrige Rente

Der Nachweis der Bedürftigkeit ist durch Vorlage folgender Unterlagen zu erbringen:

  • Bürgergeldbescheid/Grundsicherungsbescheid
  • Bescheid Arbeitslosengeld 1
  • Wohngeldbescheid
  • Kindergeldzuschlag
  • Rentenbescheid mit Kontoauszügen der letzten 2 Monate

Die Gültigkeit der vorgenannten Bescheide muss mindestens noch 2 Monate nach Antragstellung auf den Tafelausweis sein.

Auf dieser Grundlage prüfen wir den Antrag auf Ausstellung eines Tafelausweises nach Maßgabe unserer Ausführungsbestimmungen.

Die Neuausstellung von Tafelausweisen und die Verlängerung der Tafelausweise kann nur in der Hauptstelle Hirtenmahdweg 8, Augsburg in der Anmeldung im Erdgeschoß an folgenden Tagen erfolgen:

Neuausstellung Tafelausweise: Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr – sofern kein Aufnahmestopp besteht

Verlängerung Tafelausweise: Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

Zu jeden Termin sind die vorgenannten Unterlagen (Bedürftigkeitsnachweise) vorzulegen. Zur Verlängerung ist der Tafelausweis mitzubringen (ohne Tafelausweis kann keine Verlängerung erfolgen!).

Regeln für die Ausgabe von Lebensmitteln:

  • Ohne Vorlage des Tafelausweises ist keine Warenabholung möglich.
  • Die Ausgabe erfolgt an den zugeteilten Ausgabetagen/Ausgabezeiten.
  • Der Personalausweis ist auf Anforderung vorzulegen.
  • Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Waren oder Warenmengen. Die Ausgabe erfolgt solange der Vorrat reicht.
  • Sollte länger als 4 Wochen ohne vorzeitige Information keine Abholung erfolgen, müssen wir den Ausweis leider sperren.