Wer kann zur Tafel gehen?
Die Tafel Augsburg unterstützt Menschen in einer wirtschaftlich schwierigen Notlage mit der Ausgabe von Lebensmitteln.
Um Kunde bei der Tafel zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
- Sie beziehen Bürgergeld
- Sie beziehen Sozialhilfeleistungen
- Sie erhalten eine Grundsicherung
- Sie erhalten einen Wohngeldzuschuss
- Sie beziehen eine niedrige Rente
Der Nachweis der Bedürftigkeit ist durch Vorlage folgender Unterlagen zu erbringen:
- Bürgergeldbescheid/Grundsicherungsbescheid
- Bescheid Arbeitslosengeld 1 /Jobcenter-Bescheid
- Wohngeldberechtigungsbescheid
- Kindergeldzuschlag
- Rentenbescheid mit Kontoauszügen der letzten 2 Monate
Die Gültigkeit der vorgenannten Bescheide muss mindestens noch 2 Monate nach Antragstellung auf den Tafelausweis sein. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Bescheide (alle Seiten!)
Auf dieser Grundlage prüfen wir den Antrag auf Ausstellung eines Tafelausweises nach Maßgabe unserer Ausführungsbestimmungen.
Antrag auf Erteilung eines Tafelausweises:
- Der Antrag auf Erteilung ist ausschließlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse: aktuelles@tafel-augsburg.de zu stellen und die vorgenannten Unterlagen dem Antrag beizufügen.
- Nach Prüfung der Unterlagen erhält der Antragsteller per E-Mail Bescheid über die Erteilung/Nichterteilung eines Tafelausweises.
- Bei Erteilung eines Tafelausweises, der die Laufzeit wie der vorgenannte Bescheid der Behörde hat, wird dem Antragsteller eine Nummer und der Aufnahmetag zur Registrierung/Abholung des Tafelausweises mitgeteilt.
- Die Aufnahme/Aushändigung des Tafelausweises erfolgt in unserer Geschäftsstelle Hirtenmahdweg 8, Augsburg (Anmeldung im Erdgeschoß) gegen Angabe der zugeteilten Nummer.
- Der Tafelausweis ist dann bei jeder Lebensmittelabholung vorzulegen.
Verlängerung von Tafelausweisen: Die Verlängerung von Tafelausweisen ist jeweils Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr in unserer Geschäftsstelle Hirtenmahdweg 8, Augsburg möglich. Zur Verlängerung sind die vorgenannten Unterlagen (aktuelle Bedürftigkeitsnachweise) und der Tafelausweis mitzubringen!
Regeln für die Ausgabe von Lebensmitteln:
- Ohne Vorlage des Tafelausweises ist keine Warenabholung möglich.
- Die Ausgabe erfolgt an den zugeteilten Ausgabetagen/Ausgabezeiten.
- Der Personalausweis ist auf Anforderung vorzulegen.
- Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Waren oder Warenmengen. Die Ausgabe erfolgt solange der Vorrat reicht.
- Sollte länger als 4 Wochen ohne vorzeitige Information keine Abholung erfolgen, wird der Ausweis gesperrt.